DGUV Regel 112-191  

 Seit 2014 ersetzt die...

geeignet für Einlagen

DGUV Regel 112-191

Seit 2014 ersetzt die DGUV Regel 112-191 die ehemalige Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191. Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

Im Januar 2007 trat eine Änderung der Richtlinie BGR 191 in Kraft. Sie besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 gemäß Zertifikat entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt.

DGUV Regel 112-191
https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-191.pdf


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